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Leeres Zugabteil mit einem Fahrrad im Fahrrad-Kinderwagen-Bereich

Barrierefreiheit – Platz für alle

Der ÖPNV bringt die Menschen sicher zum Ziel – mit Bus, Bahn und Zug. Dabei ist es auch wichtig, für jeden Fahrgast gut zugängliche, möglichst barrierefreie Fahrzeuge einzusetzen und auch die Haltestellen und Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten. Informationen zur Barrierefreiheit in den Verkehrsmitteln und an den Einstiegsstellen im Überblick.

Hinweise für mobilitätseingeschränkte Reisende

Die Barrierefreiheit nützt nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Senior:innen oder Familien mit Kinderwagen und Menschen mit schwerem Gepäck. 

Nutzen Sie einen Rollstuhl, einen Rollator oder weitere Hilfsmittel? Vielleicht sind Sie auch mit einem Kinderwagen unterwegs oder wegen einer Verletzung nur eingeschränkt mobil. Hier finden Sie die Links zum jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen mit weiterführenden Informationen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und barrierefreies Reisen. Hinweis: Vor Ort bitte auch jederzeit gerne die Zugbegleiter:innen im befördernden Zug ansprechen!

Informationen zur Stationsausstattung

Wenn Sie sich vor Fahrtantritt über die Haltestellenaustattung sowie die Bedingungen am Bahnsteig der Start-, Ziel- und eventuellen Umsteigebahnhöfe informieren möchten, nutzen Sie bitte die Info-Seite der DB zur Stationsausstattung. Dies ist für Kund:innen mit Mobilitätseinschränkungen besonders wichtig.

Einblicke in die bwegt-Züge im Landesdesign

Frontales, symmetrisches Bild einer Zugtür im Inneren eines Zuges
Beinfreiheit im Zug
Ein gelb-weißer Zug steht am Gleis mit offener Zugtur
Leeres Zugabteil mit Einblick in die Toilettenkabine im Zug

Weitere Informationen zu Ihrer Reise

Bahnmitarbeiterin kommuniziert mit Fahrgästen

Hilfe und Kontakt

Fragen rund um bwegt oder den bwtarif? Hier sind Hilfe-Themen und der Kontakt zum Kundensupport zu finden.

Smartphone-Aufladung im Zug

Apps und Services

Immer mobil bleiben – mit den digitalen Helfern zu Fahrplänen, Abfahrtstafeln und Tickets!

Mann mit Fahrrad im Zug

Fahrradmitnahme in Zügen

Wichtige Hinweise zur Mitnahme des Fahrrads im Nah- und Regionalverkehr.

Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bringt Menschen in Baden-Württemberg zur Schule oder Universität, zur Arbeit, zu Freund:innen, zum Einkaufen, zu Arztterminen und ist nicht nur für die Erledigung der Grundversorgung ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Mobilität. Er ist außerdem eine wichtige Säule der nachhaltigen Mobilität der Zukunft. Zum öffentlichen Personennahverkehr zählt der Verkehr auf der Straße ebenso wie der auf der Schiene. Zum ÖPNV zählen also der Linienverkehr mit Bussen und Straßenbahnen, U-Bahnen und Stadtbahnen, aber auch Züge im Nah- und Regionalverkehr. Außerdem gehören auch die Haltestellen, Haltepunkte und Bahnhöfe mit ihren Anlagen dazu. Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Baden-Württemberg für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit nutzen dabei nicht nur Menschen mit vorübergehender bzw. dauerhafter Behinderung oder Rollstuhlfahrer:innen – auch Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren oder Reisende mit viel oder schwerem Gepäck profitieren davon.

Schwer behinderte Menschen haben nach § 145 Absatz 1 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) den Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Dies betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Wer zusätzlich das Merkzeichen B hat und auf fremde Hilfe angewiesen ist, ist auch zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson berechtigt. Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung ist der Besitz einer Wertmarke. Diese ist dann zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Freifahrtberechtigung gültig. Die unentgeltliche Beförderung gilt nur für den gesamten Nahverkehr – also Straßenbahn, Stadtbahn, U-Bahn, Bus, S-Bahn und Nahverkehrszüge der Bahn bundesweit, nicht aber für den Fernverkehr. Hier müssen schwerbehinderte Menschen normal bezahlen. Die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson gilt sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr.

Zum Thema Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr gehört aber noch viel mehr als die Zugänglichkeit der Verkehrsmittel, barrierefrei zugängliche Bushaltestellen und barrierefreie Gebäude wie Bahnhöfe: Zur Barrierefreiheit gehören auch alle anderen Maßnahmen, welche die Nutzung des Nahverkehrs in Baden-Württemberg, in Stadt und Land für alle Menschen zugänglich machen: Zum Beispiel die digitale Barrierefreiheit - barrierefreie Informationstechnik, barrierefreie Kommunikation, barrierefreie Websites und die barrierefreie Fahrgastinformation. Auch die Kolleg:innen von bwegt arbeiten täglich an der Verbesserung dieser Service-Bereiche.

#bwegtBW

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