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Teilnahmebedingungen bwegt-Wandkalender 2026

1. Geltungsbereich

Für die Teilnahme am Fotoupload für den bwegt-Wandkalender 2026 gelten nachfolgende Teilnahmebedingungen. Mit dem Upload der Fotos mittels des hierfür eingerichteten Onlineformulars erklären sich die Teilnehmer:innen mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

2. Veranstalter

Der Fotoupload für den bwegt-Wandkalender 2026 wird durchgeführt von:

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart

kontakt@bwegt.de

 

3. Teilnahme

3.1 Für die Teilnahme müssen folgende Angaben gemacht werden: Foto- bzw. Streckenbeschreibung sowie Angaben zur Person (Name, Alter, E-Mail- Adresse, Telefonnummer). Die Angaben sind in den entsprechenden Feldern des Formulars einzutragen.

3.2 Bei Teilnehmer:innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Die schriftliche Einverständniserklärung muss per Post bis zum 11. Juli 2025 eingehen und gesendet werden an die für den bwegt-Kalender verantwortliche Agentur: Panama Werbeagentur GmbH, Eugensplatz 1, 70184 Stuttgart

3.3 Ein Anspruch auf Teilnahme am Fotoupload besteht nicht. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen von der Wahl auszuschließen. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn Teilnehmer:innen schuldhaft gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unter falschen Angaben zur eigenen Person teilnehmen oder versuchen, den Ablauf zu manipulieren.

3.4 Es steht den Teilnehmer:innen frei, vor Veröffentlichung der Daten ihre Einwilligung zu widerrufen und von der Teilnahme zurückzutreten. Der Widerruf muss elektronisch per E-Mail an kontakt(at)bwegt.de oder schriftlich per Post an die für den bwegt-Kalender verantwortliche Agentur: Panama Werbeagentur GmbH, Eugensplatz 1, 70184 Stuttgart erfolgen.

3.5 Bei Aufnahme der Bilder muss die eigene Sicherheit allzeit gewährt sein.

3.6 Mehrfachteilnahmen mit verschiedenen Motivaufnahmen sind zugelassen.

3.7 Die Teilnahme ist kostenlos, die ausgewählten Motive werden bezahlt (siehe 5.2 sowie 5.3).

 

4. Fotoupload

4.1 Auf jedem eingereichten Foto müssen sichtbar Fahrzeuge baden-württembergische Eisenbahnverkehrsunternehmen abgebildet sein. Wünschenswert sind auch Bilder, auf denen gleich mehrere baden-württembergischer Eisenbahnverkehrsunternehmen zu sehen sind, sowie eine Auswahl verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen.

4.2 Die Teilnehmer:innen versichern, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügen, sie die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen jeweiligen Bildteilen haben und jedes eingereichte Bild frei von Rechten Dritter ist.

4.3 Die Teilnehmer:innen versichern, dass durch die Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf einem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden mit der Veröffentlichung des jeweiligen Bildes einverstanden sein.

4.4 Die Teilnehmer:innen sind nicht berechtigt, Fotos mit unzulässigem Inhalt hochzuladen, zum Beispiel beleidigende oder verunglimpfende Fotos. Das Hochladen unzulässiger Fotos kann den Ausschluss vom Auswahlverfahren nach sich ziehen.

4.5 Es sollten Querformate genutzt werden. Eine Breite von 5.500 Pixel (längste Seite) und eine Mindestauflösung von 350 dpi werden empfohlen. Die Bilder können unter www.bwegt.de/kalender mittels des Onlineformulars hochgeladen werden.

4.6 Die Teilnehmer:innen haben keinen Anspruch auf Veröffentlichung der eingereichten Fotos. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg behält sich vor, über die Auswahl und/oder Veröffentlichung der Fotos frei zu entscheiden. Darüber hinaus behält sich das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vor, redaktionelle Änderungen der Streckenbeschreibung vorzunehmen. Die Rechte an den nichtausgewählten Fotos verbleiben beim Urheber.

4.7 Für Bilder, die für den bwegt-Wandkalender ausgewählt wurden, gilt eine Speicherung der Daten zum Zwecke der Rechnungsstellung im Rahmen der gesetzlich geltenden Aufbewahrungsfristen. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Absatz 1 lit. c) DS-GVO zur Erfüllung der rechtlich verpflichtenden Aufbewahrung der Belege.

  • Bei Bildern, die nicht in den bwegt-Wandkalender aufgenommen werden, die aber vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg für andere Zwecke, darunter etwa die Einbindung in Onlinemedien, eingekauft werden, gilt die Speicherung der personenbezogenen Daten gemäß der Einwilligung zur Datenverarbeitung gem. Art. 6 Absatz 1 lit. c) DS-GVO für eine Dauer von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die dokumentierte Löschung der personenbezogenen Daten und Bilder, sofern beim Urheber keine Verlängerung zur weiteren Speicherung der Dateien angefragt wird.
  • Soweit das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg entscheidet, dass die eingereichten Bilder nicht in den Bildpool des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg aufgenommen werden, werden die Bilder und die dazugehörigen personenbezogenen Daten spätestens bis zum 31. Dezember 2025 gelöscht.

 

5. Ablauf & Veröffentlichung

5.1 Eine Teilnahme am Fotoupload für den bwegt-Wandkalender ist im Zeitraum vom 6. November 2024 bis zum 27. Juni 2025 möglich. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg behält sich dabei das Recht vor, den Bewerbungszeitraum ohne Angabe von Gründen jederzeit zu verlängern oder zu verkürzen. Ansprüche aus einer Veränderung des Bewerbungszeitraums sind ausgeschlossen. Die Teilnehmer:innen nehmen durch den Upload eines oder mehrerer Fotos mit jeweils einer kurzen Streckenbeschreibung sowie den Angaben zur Person unter Verwendung des Onlineformulars teil. Teilnahmeanträge, die nach dem Ende des Bewerbungszeitraums eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

5.2 Vom 30. Juni bis 31. Oktober 2025 wählen Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg aus allen Einsendungen die vierzehn Motive für den bwegt-Wandkalender aus. Die Urheber dieser Fotos werden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg elektronisch per E-Mail benachrichtigt und stellen anschließend an die für den bwegt-Wandkalender verantwortliche Werbeagentur Panama eine Rechnung über 350,- Euro je ausgewähltem Motiv.

5.3 Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg behält sich das Recht vor, weitere Motive für Ihre Print- und Onlinepublikationen auszuwählen, die nicht im bwegt-Wandkalender abgedruckt werden. Die Urheber dieser Fotos werden vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ebenfalls elektronisch per E-Mail benachrichtigt und stellen anschließend an die verantwortliche Werbeagentur Panama eine Rechnung über 300,- Euro je ausgewähltem Motiv.

5.4 Die Teilnehmer:innen bestätigen, dass mit Akzeptierung der Teilnahmebedingungen und mit der Begleichung der Rechnung sämtliche Ansprüche abgegolten sind, die ihnen wegen der Vervielfältigung und Veröffentlichung gegenüber dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zustehen. Die ausgewählten Motive und der Name des Fotograf:innen dürfen durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, durch die NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (ansässig am Wilhelmsplatz 11, D-70182 Stuttgart) sowie durch alle in Baden-Württemberg tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde ohne jede Beschränkung des räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Verwendungsbereiches im Rahmen der Print- und Onlinemedien des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, der NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (ansässig am Wilhelmsplatz 11, D-70182 Stuttgart) und der in Baden-Württemberg tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde insbesondere im bwegt-Wandkalender, unentgeltlich vervielfältigt, ausgestellt und veröffentlicht werden. Dies schließt auch die Nutzung für gewerbliche Zwecke mit ein.

 

6. Sonstiges

6.1 Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

6.2 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

6.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

(Stand: Stuttgart, November 2024)

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