Kann man eigentlich... mit den Öffis umziehen?
Studentenleben im Wohnheim: Partys ohne Ende, rappelvolle Küche, Musik die ganze Nacht. Leni hält das nicht mehr aus! Sie muss da raus mit ihrem kleinen Hausstand. Gut, dass sie ein Semesterticket für den Nahverkehr hat.
Oktober, Semesterbeginn. Leni hat einen Platz in einer 5er-WG im Studentenwohnheim ergattert. Endlich: Mit den Mitbewohnern im neuen Zuhause, selbständig, ganz ohne die Eltern – Darauf hat sich die 20-Jährige richtig gefreut!
Aber das Leben hier wird zum Alptraum. In der Gemeinschaftsküche tummeln sich ständig Menschen und machen Party bis zum nächsten Morgen. Mit zwanzig Leuten. Die ganze Nacht. Dazu Musik-Terror aus dem Zimmer direkt unter ihr. Leni weiß schnell: Es ist einfach zu viel.
Aus der Traum vom Wohnheim
Jessi, ihrer Mitbewohnerin, geht’s genauso. Jetzt verschanzen sich die beiden in Lenis Bude. Das kann’s ja wohl nicht sein, finden die beiden. Eine Lösung muss her – und ist schnell gefunden: Eine kleine Dachgeschosswohnung mit Küche und Bad, nicht allzu weit weg von der Uni, die Straßenbahn gleich in der Nähe. Perfekt!
Ein Umzugsauto? Überflüssig!
Viel zu transportieren haben sie eigentlich nicht – die Zimmer im Studentenwohnheim sind teilmöbliert. Die Bücher halt, Lernsachen, die kleine Nachttischlampe, Klamotten, ein bisschen Kochgeschirr. „Das ist auch nicht mehr, als andere auf der Fahrt zum Flughafen dabeihaben“, meint Jessi pragmatisch. Und das Semesterticket steckt im Portemonnaie.
Was ist erlaubt, was nicht?
Aber geht das so einfach – mit der Bahn umziehen? Riesige Umzugskartons, ein Sofa oder Stehlampen haben in Zug und Bus natürlich nichts zu suchen. Trick Nr. 1 also: Auf Möbel verzichten.
Leni und Jessi haben es außerdem geschickt gemacht und sind über mehrere Tage immer wieder hin und hergefahren – mit einem Gepäckstück in den Armen oder einem Rucksack auf dem Rücken. Denn für Umzugskartons hatte Leni noch nie Geld ausgegeben. Töpfe, und Besteck verschwinden in Koffern und Taschen. Geschirr und Gläser stapeln die Studentinnen in Bananenkisten. Die gab’s kostenlos beim Discounter. Das ist Trick Nummer 2: Stückeln!
Bitte an die Regeln halten!
Denn die Beförderungsbedingungen sind da ganz klar: Handgepäck oder sogenannte Traglasten dürfen nur mit in die Bahn, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet wird. No-Gos sind: Andere Personen stören, verletzen oder mit dem Gepäck Sitzplätze belegen.
Im Einzelfall sollten sich Fahrgäste immer über die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens informieren – denn hier kann es Unterschiede geben.
Umzug fast wie Urlaub?
Los geht’s also zur ersten Umzugsfahrt. Leni und Jessi stehen mit je einem Rucksack und einem Koffer an der Haltestelle. „Sieht eigentlich so aus, als ob wir in den Urlaub fahren würden“, findet Jessi. Die Tram kommt. Gar nicht so einfach, über diese schmale, steile Treppe einzusteigen!
Leni schwankt unter ihrem schweren Rucksack und erwischt grade noch rechtzeitig einen Haltegriff. Bei diesem Anblick kann sich Jessi vor Lachen kaum auf den Beinen halten. „Uff, grad nochmal gut gegangen“, lacht jetzt auch Leni und räumt ihren Koffer aus dem Weg.
Legendäre Umzugs-Aktion
Auch, wenn die anderen Fahrgäste manchmal komisch geguckt haben: Die Umzugsgeschichte der beiden hat inzwischen Kultstatus. Wann immer ein Umzug mit dem Kleintransporter im Freundeskreis ansteht, sagt prompt irgendjemand: „Warum macht ihr’s nicht wie Leni und Jessi?“
Magazin-Artikel veröffentlicht am 16.10.2020