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Teilnahmebedingungen für die bwegt-Pendelwochen

§ 1 Veranstalter und Gegenstand  

Veranstalter des Gewinnspiels ist das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg,  
Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart, DEUTSCHLAND.  

Für die Erhebung und Verarbeitung der Teilnehmerdaten gelten ergänzend die gesondert aufgeführten Datenschutzbestimmungen nach Art. 13 DSGVO. Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der/die Benutzer:in diese Teilnahmebedingungen.  

  

§ 2 Teilnahme   

  1. Teilnahmeberechtigung  
    Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 16 Jahren, die in einer Institution beschäftigt sind, die mindestens 5 Mitarbeitende beschäftigt. Jede Institution kann eine unbegrenzte Anzahl von Teams anmelden, wobei die Teamgröße zwischen 5 und 50 Personen liegen sollte. Zugelassen sind alle Organisationsformen, einschließlich Unternehmen, öffentlicher Dienst, Gesundheits- und Sozialbereich sowie sonstige Institutionen und Einrichtungen. Die Arbeitsstätte der Teilnehmenden muss sich in Baden-Württemberg befinden. Jedes Team muss aus einer klar definierten organisatorischen Einheit innerhalb der Institution bestehen, zum Beispiel einer Abteilung, einem Standort oder dem gesamten Unternehmen. Eine Vermischung von Mitarbeitenden aus unterschiedlichen organisatorischen Einheiten innerhalb eines Teams ist nicht zulässig. Dies dient der Fairness und soll sicherstellen, dass die Teams eine repräsentative Gruppe der jeweiligen Einheit darstellen.  

  2. Einhaltung der Teilnahmebedingungen  
    Die Spielleitung jedes Teams ist dafür verantwortlich, dass alle Teammitglieder über die Teilnahmebedingungen informiert sind und diese einhalten. Die Teilnahmebedingungen müssen den Teilnehmenden in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden, zum Beispiel durch Aushang oder Verteilung, Bereitstellung und Rückmeldung der Teilnahmekarten  

  3. Gewinnberechtigung  
    Teams aus Institutionen, die mit der Organisation der bwegt-Pendelwochen betraut sind oder in Verbindung stehen, dürfen teilnehmen, sind aber vom Gewinn ausgeschlossen.  

  4. Nachhaltige Arbeitswege  
    Als nachhaltig zurückgelegte Arbeitswege im Rahmen der Aktion zählen Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Fahrradfahrten, Wege zu Fuß. Um in den Lostopf für den Hauptgewinn zu kommen, müssen mindestens 50 Prozent Wege des gesamten Teams im Aktionszeitraum nachhaltig zurückgelegt worden sein. Pro Spieler:in können während des gesamten Aktionszeitraumes maximal 10 Tage mit je einer Angabe beziehungsweise Rückmeldung pro Tag erfasst werden.  

  5. Anmeldung und Teamregistrierung  
    Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Aktionsseite von bwegt unter bwegt.de/pendelwochen und ist bis zum 28.10.2024 24:00 Uhr MEZ möglich. Eine direkte Anmeldung über die Webseiten der beteiligten Radiosender ist nicht möglich. Institutionen werden während des Aktionszeitraums über das für die Aktion eingerichtete Postfach bwegtpendelwochen@ifok.de informiert und in die Radiokooperation eingebunden.  

  6. Spielleitung und Ansprechpartner:innen  
    Jedes Team ernennt mit der Anmeldung eine Kollegin oder einen Kollegen zur Spielleitung, die als direkte Ansprechperson für die Aktion fungiert. Die Spielleitung ist die primäre Kontaktperson für mögliche Interviews, beispielsweise für das Radio oder bwegt Social-Media. Darüber hinaus ist die Spielleitung dafür zuständig, nach Abschluss der Aktion alle nicht digital erfassten Rückmeldungen über das Postfach rückzumelden. Eine analoge Teilnahme an den bwegt-Pendelwochen ist über eine Karte möglich, welche vor Beginn der Aktion allen Teams als Downloaddatei zur Verfügung gestellt wird. Dabei können die Spieler:innen ihren täglichen Arbeitsweg handschriftlich auf der Karte eintragen.  

  

§ 3 Teilnahmebedingungen und Abläufe  

  1. Interne Kommunikation und Verpflichtungen  
    Den teilnehmenden Institutionen werden Werbematerialien zur Verfügung gestellt, um die interne Kommunikation und Motivation zu fördern. Institutionen sind verpflichtet, die Werbematerialien sichtbar aufzuhängen und zu verwenden, insbesondere das Aktionsplakat mit QR-Code am Eingang. Die Spielleitung der Teams ist zudem verantwortlich für die Übermittlung der gesammelten Teilnahme-Karten an das bwegt-Team.  

  2. Teilnahme an der Verlosung  
    Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt durch die tägliche Rückmeldung der Teilnehmenden auf der Microsite der bwegt-Pendelwochen während des Aktionszeitraums. Teilnehmende müssen angeben, wie sie am jeweiligen Tag zur Arbeit pendeln, wobei pro Tag nur eine Angabe gemacht wird. Eine Mehrfachbeantwortung oder -rückmeldung pro Tag ist nicht erlaubt.  

  3. Verfall des Gewinnanspruchs  
    Sollte ein Gewinner oder eine Gewinnerin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung reagieren oder kann die Kontaktaufnahme aufgrund falscher Angaben nicht erfolgen, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird der Gewinn unter den verbleibenden Teilnehmenden erneut ausgelost.  

  4. Medienbeteiligung und Rechteübertragung  
    Teilnehmende verpflichten sich, auf Anfrage an Radiokooperationen teilzunehmen und der Ausstrahlung zuzustimmen. Dies umfasst die Ausstrahlung bei Hitradio antenne 1, Radio 7 und Radioregenbogen, einschließlich Video- und Audioaufnahmen. Zudem erfolgt die Weiterverwendung des Materials auf Social-Media sowie auf allen bwegt-Kanälen und den Kanälen der genannten Radiosender. Mit der Teilnahme übertragen die Teilnehmenden dem Veranstalter sämtliche Nutzungsrechte an dem während der Aktion erstellten Material (zum Beispiel Bilder, Videos, Beiträge), ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung.   

  5. Verantwortung der Teilnehmenden  
    Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, dass die von ihnen eingereichten Informationen korrekt und vollständig sind. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss von der Aktion führen.  

  

§ 4 Teilnahmezeitraum  

Der Teilnahmezeitraum zur Erfassung der Pendelwege beginnt am 04.November um 00:00 (MEZ) und endet am 15.11.2024 um 24:00 Uhr (MEZ).  

  

§ 5 Bekanntgabe der Gewinner   

  1. Ermittlung der Gewinner  
    Das Gewinnerteam wird nach Ablauf des Teilnahmezeitraums durch ein Losverfahren ermittelt, das das Zufallsprinzip gewährleistet. Hierbei müssen mindestens 50 Prozent der Wege des gesamten Teams nachhaltig zurückgelegt worden sein, um an der Verlosung teilzunehmen. Es werden nur die Teilnehmenden berücksichtigt, die gemäß den Teilnahmebedingungen teilgenommen haben. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen oder Institutionen ist ausgeschlossen.  

  2. Bekanntgabe der Gewinner
    Die Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums telefonisch und/oder per E-Mail benachrichtigt.  

  

§ 6 Gewinne  

  1. Hauptgewinn  
    Unter allen teilnehmenden Teams wird nach dem Aktionszeitraum ein Hauptgewinn in Form eines Team-Events verlost. Die Höhe der Gewinnsumme sowie das Budget für das Team-Event werden ausschließlich von bwegt festgelegt. Die Art und Gestaltung des Events, einschließlich der Auswahl der Dienstleister und Veranstaltungsorte, obliegt ebenfalls vollständig bwegt.  

  2. Sonderpreis für den kreativsten Social-Media Post  
    Zusätzlich zum Hauptgewinn wird ein Sonderpreis unter den kreativsten Social-Media-Beiträgen im Rahmen der bwegt-Pendelwochen verlost. Details zur Art und Höhe des Sonderpreises werden ebenfalls von bwegt bestimmt.  

  3. Verpflichtungen der Gewinner  
    Die Gewinnerteams verpflichten sich, den gewonnenen Preis umzusetzen und an der medialen Begleitung durch bwegt teilzunehmen. Dies umfasst die Erlaubnis zur Erstellung und Nutzung von Bild-, Video- und Tonmaterial während des Team-Events sowie die Kommunikation der Gewinner auf allen bwegt-Kanälen und den Kanälen von Hitradio antenne 1, Radio 7 und Radioregenbogen.  

  4. Sonstiges  
    Eine Barauszahlung des Gewinns oder die Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen. Alle Entscheidungen hinsichtlich des Gewinns und der damit verbundenen Rahmenbedingungen werden ausschließlich von bwegt getroffen und sind verbindlich.  

  

§ 7 Datenschutz    

Datenschutzgrundsätze nach Art. 13 DSGVO  

1. Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO  

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg  
Dorotheenstraße 8  
70173 Stuttgart  
Fax: 0711 231-5819 
E-Mail: bwegtpendelwochen@ifok.de  

  1. Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten  
    Im Rahmen der Teilnahme an den bwegt-Pendelwochen werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen, insbesondere die Kontaktdaten der jeweiligen Spielleiter (vollständiger Name, Adresse sowie Unternehmensdaten), erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Aktion sowie für die Durchführung der Verlosung verwendet.  

  2. Weitergabe an Dritte  
    Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur insoweit, wie dies zur Umsetzung der Aktion erforderlich ist, beispielsweise für die Erstellung und Ausstrahlung von Radiospots durch Hitradio antenne 1, Radio 7 und Radioregenbogen. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich im notwendigen Umfang und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.  

  3. Zustimmung zur zukünftigen Kontaktaufnahme  
    Mit der Teilnahme an den bwegt-Pendelwochen stimmen die Teilnehmenden zu, dass ihre personenbezogenen Daten gespeichert und für zukünftige Aktionen von bwegt genutzt werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Möglichkeit, die Teilnehmenden über ähnliche zukünftige Aktionen und Angebote von bwegt zu informieren.  

  4. Widerspruchsrecht  
    Teilnehmende haben das Recht, der Verwendung ihrer Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart, Fax: 0711 231-5819 oder per E-Mail an bwegtpendelwochen@ifok.de. Im Falle eines Widerspruchs werden die betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht, was zur Folge hat, dass eine weitere Teilnahme an der Aktion und der Verlosung nicht mehr möglich ist.  

  5. Datenspeicherung  
    Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für einen unbegrenzten Zeitraum gespeichert, um den Veranstaltern die Möglichkeit zu geben, die Teilnehmenden auch in Zukunft über ähnliche Aktionen und Angebote zu informieren. Die Daten werden nur dann gelöscht, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich verlangt oder wenn keine rechtlichen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.  

  6. Zweck der Datenverarbeitung/Rechtsgrundlage:
    Sofern Sie uns nicht eine weitergehende ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, werden die im Rahmen Ihrer Gewinnspielteilnahme von Ihnen an uns weitergegebenen persönlichen Angaben ausschließlich für die Prüfung der Teilnahmeberechtigung (siehe Teilnahmebedingungen, u. a. Altersprüfung) und die Abwicklung des Gewinnspiels verwendet (Gewinnerermittlung, Gewinnerbenachrichtigung, Durchführung des Gewinns). Die vollständigen Gewinnernamen werden ohne Vorliegen einer Einwilligungserklärung nicht veröffentlicht, sondern per E-Mail über die Tatsache des Gewinns benachrichtigt. Ihre Adressdaten werden gegebenenfalls ebenfalls nur für die Zusendung von Gewinnen verwendet, sofern nicht eine persönliche Übergabe des Gewinnes möglich sein sollte. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen von Gewinnspielen ist im Falle Ihrer Teilnahme grundsätzlich Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Das berechtigte Interesse seitens des Veranstalters ergibt sich hierbei aus dem Interesse, das ausgelobte Gewinnspiel durchführen zu können. Im Falle der Abgabe einer darüberhinausgehenden Einwilligungserklärung im Rahmen eines Gewinnspiels ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO die Rechtgrundlage für die auf der Einwilligung basierenden Datenverarbeitung. Sofern im Rahmen eines Gewinnspiels Einwilligung(en) von Ihnen erklärt worden sind, haben Sie die Möglichkeit, diese Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.  

  7. Empfänger:innen/Kategorien von Empfänger:innen:
    Die im Rahmen von Gewinnspielen erhobenen Daten liegen grundsätzlich nur im Zugriff des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, sofern dies für die Durchführung des Gewinnspiels beziehungsweise die Zusendung des Gewinnes zwingend erforderlich ist (beispielsweise Gewinnversand durch den Sponsor eines Gewinnspiels) oder Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt haben. Sofern für die Durchführung des Gewinnspiels externe Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, sind diese nach Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet und entsprechend auf Vorhaltung geeigneter organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen hin kontrolliert worden.   

  8. Ihre Betroffenenrechte  
    Sie haben das Recht, nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer personenbezogenen Daten. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e) oder f) DSGVO beruht, steht Ihnen nach Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu. Soweit Sie einer Datenverarbeitung widersprechen, unterbleibt diese zukünftig, es sein denn, der Verantwortliche kann zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die das Interesse des Betroffenen am Widerspruch überwiegen. Sofern Sie selbst die verarbeiteten Daten zur Verfügung gestellt haben, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragung nach Art. 20 DSGVO zu. Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) oder Art. 9 Abs. 2 a) DSGVO beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung berührt wird. Wenden Sie sich bitte in den zuvor genannten Fällen, bei offenen Fragen oder im Falle von Beschwerden schriftlich oder per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten. Zudem steht Ihnen ein Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Zuständig ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen oder in dem die Verantwortliche (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg) ihren Sitz hat.  

  

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:   

E-Mail: bwegtpendelwochen@ifok.de  

Postanschrift:  
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg  
Dorotheenstraße 8  
70173 Stuttgart  

§ 8 Haftungsausschluss und Änderung der Teilnahmebedingungen  

(1) Haftungsausschluss  
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Übertragungsfehler, die im Zusammenhang mit der Internetverbindung auftreten können. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die direkt oder indirekt durch die Teilnahme an der Aktion entstehen.  

(2) Änderung der Teilnahmebedingungen und Abbruch der Aktion  
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, insbesondere wenn dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehener Umstände oder zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Verlosung erforderlich ist. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Aktion jederzeit zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern.  

(3) Ausschluss von der Teilnahme  
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Institutionen oder Teams von der Teilnahme auszuschließen, wenn gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder der begründete Verdacht auf Manipulation besteht.  

(4) Gerichtsstand und anwendbares Recht  
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser Aktion ergeben, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.  

  

§ 9 Schlussbestimmungen  

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

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