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Entschädigung bei Ausfall und Verspätung: Fahrgastrechte #kurzerklärt

Wenn eine Bahn viel zu spät oder gar nicht kommt, greifen die Fahrgastrechte. Sie erlauben es Reisenden, einen anderen Zug oder das Taxi zu nehmen – eventuell gibt es auch Geld zurück. Wann welcher Anspruch gilt, erklärt unsere Mobilitäts-Checkerin Silvi.

Es läuft nicht immer alles rund im Schienenverkehr. Bei Verspätungen und Ausfällen können sich Betroffene seit 2009 allerdings europaweit einheitlich auf ihre Fahrgastrechte berufen. Je nach Fall übernimmt die Bahn dann die Kosten der Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln, ermöglicht einen Umstieg oder erstattet die Ticketkosten.

Hinweis: der maximale Erstattungsbeitrag ist zum 7. Juli 2023 von 80 auf 120 Euro erhöht worden.

Magazin-Artikel veröffentlicht am 27.07.2022

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